Berufsprüfung
Prüfung
Der Ausbildungslehrgang kann mit einer staatlich anerkannten Prüfung abgeschlossen werden. Wie das Wissen erworben wird, ist nicht vorgegeben. Für eine optimale Prüfungsvorbereitung wird aber empfohlen, die angebotenen Kursmodule zu besuchen. Die erste Prüfung wurde Ende Sept. 2017 ausgeschrieben.
Zur Prüfung zugelassen sind:
- Recyclistinnen und Recyclisten mit mindestens 2 Jahren Berufspraxis in einer Entsorgungsanlage
- Personen mit eidgenössisch anerkanntem Fähigkeitszeugnis, Handelsmittelschuldiplom, mit einer gymnasialen Matura oder gleichwertigem Ausweis und Berufspraxis in einer Entsorgungsanlage von mindestens 3 Jahren
- Personen mit mindestens 5 Jahren Berufspraxis, davon 3 Jahre in einer Entsorgungsanlage
Wer die Prüfung erfolgreich abschliesst, ist berechtigt, den vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) anerkannten Titel «Fachfrau / Fachmann für Entsorgungsanlagen mit eidgenössischem Fachausweis» zu tragen. Neu können sich Absolventen der Prüfung einen Teil der Kosten für die vorbereitenden Kurse vom Bund zurückerstatten lassen.